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Grundrente

„Ich habe mir die Grundrente verdient.“

Das neue Gesetz zur Grundrente tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Wer ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, verdient für diese Lebensleistung Anerkennung

*Es handelt sich um einen Modellfall mit gerundeten Jahreswerten. Der dargestellte Versicherungsverlauf und biografische Details sind rein fiktiv.

Viele Menschen haben jahrzehntelang hart gearbeitet und Rentenbeiträge bezahlt. Doch weil das Einkommen meist gering war, erhalten sie nur eine kleine Rente. Gerade die Corona-Krise hat gezeigt, wie wichtig die Arbeit all dieser Menschen ist. Deshalb haben sie im Alter eine gute Absicherung verdient. Mit der Grundrente zahlt sich diese Lebensleistung aus. Rund
1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner werden von dem Zuschlag profitieren.

Damit dies einfach und unbürokratisch geschieht, muss die Grundrente nicht beantragt werden. Sie wird von der Rentenversicherung automatisch berechnet und rückwirkend ausgezahlt.

Anspruch auf Grundrente hat, wer mindestens 33 Jahre lang Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung gezahlt hat. Der Durchschnitt der Entgeltpunkte (EP) muss dabei unter
0,8 (80% des Durchschnittsentgeltes) liegen. Bei der Berechnung des Zuschlags werden die erworbenen EP zunächst für maximal 35 Jahre auf bis zu 0,8 EP erhöht. Liegen weniger als
35 Jahre vor, erfolgt die Hochwertung gestaffelt.

Eine automatische Einkommensprüfung berücksichtigt das zu versteuernde Einkommen, welches vom Finanzamt ermittelt wird. Dabei gelten bestimmte Freibeträge. 

© BMAS/Dominik Butzmann

Berechnung des Grundrentenzuschlags

Manfred K. wurde am 11. Januar 1955 in Essen geboren. Nach seiner Mittleren Reife begann er 1971 eine Ausbildung zum Bäcker, brach diese jedoch nach zwei Jahren ab. Er leistete 15 Monate Grundwehrdienst, die sich auf seinem Rentenkonto als Pflichtbeitragszeiten niederschlagen. In seinem Erwerbsleben war er immer mal wieder arbeitslos, arbeitete als Hausmeister, Möbelpacker und zuletzt als Aushilfe in einem Lager.

Am 1. November 2020 geht Manfred K. mit 65 Jahren und 9 Monaten ohne Abschläge in Rente. Auf seinem Rentenkonto sind 49 Jahre und zwei Monate zusammengekommen. Er erhält 807 Euro Regelaltersrente.

Manfred K. erfüllt alle Voraussetzungen für die Grundrente und wird 92 Euro Zuschlag erhalten. Dieser Modellfall zeigt, wie die Grundrente im Detail berechnet wird.

**Mit dem Äquivalenzfaktor wird erreicht, dass die Gesamtrente aus eigenen Beiträgen und dem Zuschlag an Entgeltpunkten umso höher ausfällt, je höher die eigene Beitragsleistung ist.

Das Bundesarbeitsministerium informiert auf www.bmas.de/grundrente über weitere Details und am Bürgertelefon: 030/221 911 001

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Hier können Sie sich das Journal zur Grundrente kostenlos downloaden

journal-alles-zur-neuen-grundrente.pdf (8.22 MB)
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„Ich habe mir die Grundrente verdient.“

Sie möchten wissen, wie die Grundrente berechnet wird? Hier wird an einem weiteren Modellfall erläutert, welche Faktoren (z.B. Grundrentenzeiten, Einkommen) in die Berechnung des Zuschlags einfließen.